Die Registrierkassen Pflicht ist in aller Munde. Müssen Kunden die gerade ein Lokal besucht haben, nun mit einem Belege dieses auch wieder verlassen? Wir decken die Mythen zu diesem Thema auf.
Registrierkassen Pflicht wird ab dem 01.01.2016 gültig werden. Die genauen Feinarbeiten dieses Gesetzes müssen vom Gesetzgeber noch ausgearbeitet werden. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen was bereits fest steht und wer davon (tatsächlich) betroffen sein wird.
Registrierkassen Pflicht – Worum geht es?
Der Gesetzgeber möchte mit diesem Gesetz gegen die Möglichkeit des Betruges bei Barzahlung vorgehen (Schwarzgeld). In jedem Bereich wo mit Bargeld hantiert wird, ist es möglich zu betrügen. Dagegen geht der Staat mit diesem Gesetz nun vor.
Klingt für Sie noch immer ein wenig Abstrakt? Nehmen wir nun einmal einen Tierarzt als Beispiel her. Ein Tierarzt wird in der Regel bar und vor Ort bezahlt. Überlegen Sie mal, haben Sie beim letzten Besuch einen Beleg / Rechnung erhalten? Erhalten Sie als Kunde nun keinen Beleg, hat diese Zahlung dann jemals statt gefunden? Eine einfache Möglichkeit die Umsatzsteuer und das Finanzamt zu hintergehen. Diese sehr einfache Möglichkeit soll nun in diversen Branchen soll nun unterbunden werden.
Wie man das macht? Man verpflichtet zu Registrierkassen und dem Ausstellen von Belegen. Jeder Kunde muss bei Barzahlung nun einen Beleg erhalten. Diese Regelung wird später in Form von Mystery Shopping (geheime Testkauf Verfahren) getestet werden.
Mythos 1: Wenn ein Kunde ohne einen Beleg einen Betrieb (z.b.Restaurant) verlässt, kann er bestraft werden. So eine Regelung ist nicht vorgesehen. Für den Endkunden ändert sich nichts – Außer die Tatsache dass er nun Belege ausgestellt bekommt. (oder bekommen sollte)
Der Staat erwartet sich mit diesem Gesetz, 900 Millionen Euro Einnahmen. Eine beachtliche Summe!
Registrierkassen – wer betroffen ist?
Der Fokus liegt wie oben bereits beschrieben bei Betrieben welche viel mit Barzahlungen zu tun haben. Grundsätzlich gilt es für Betriebe welche mehr als 15.000€ Barumsätze im Jahr haben. Diese Betriebe müssen sich nun eine Registrierkasse anschaffen oder Ihre bestehende Lösung nachrüsten lassen.
Unternehmen die kaum Bareinnahmen haben sind von diesem Gesetz somit nicht betroffen. Beispielsweise Rauchfangkehrer, IT-Dienstleister usw., diese legen wie gewohnt Ihre Rechnungen/Honorarnoten.
Bei Ärzten ist dies ein wenig anders. Kassenärzten werden kaum betroffen sein. Wahlärzte im Normalfall allerdings schon. Aber eben abhängig von dem Umsatz an Barzahlungen pro Jahr. Über 15.000€ / Jahr müssen auch diese sich eine Registrierkasse anschaffen.
Mythos 2: Dann muss also der Christbaumhändler oder der Maroni Verkäufer eine Registrierkasse anschaffen? Nein. Es gibt nämlich eine Kalte-Hände-Regelung. Bis zu einem Umsatz von 30.000€ / Jahr sind Personen und Unternehmen die an öffentlichen Orten Ihr Geld verdienen davon befreit.
Diese Regelung wird für einige Branchen schwierig werden. Einige werden nämlich ohne diesen Schlupfloch nicht überleben können. Wir sind gespannt welche Branchen damit am härtesten zu kämpfen haben werden.
Ich benötige eine Registrierkasse – Was nun?
Bestehende Kassasysteme können im Normalfall vom Hersteller nachgerüstet werden. Hier ist der Einsatz der richtigen Software und einer sogenannten SmartCard notwendig. Die SmartCard ist die Komponente wo alle Tätigkeiten auf einer Kassa protokolliert werden. Die Experten schätzen einen Kostenaufwand für das Nachrüsten beginnend ab 300€. Für Gastronomie Kassen schätzt man die Kosten auf mehrere tausend Euro. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Hersteller.
Der Neukauf einer Registrierkasse wird leider auch einiges an Kosten erzeugen. Man sollte in etwa über 500€ an Investitionkosten kalkulieren. Achten Sie unbedingt bei einem Neukauf einer Kassa ob diese auch die Spezifikationen erfüllt. Fragen Sie im Bedarfsfall beim Finanzamt nach.
Der Neukauf wird vom Staat mit 200€ gefördert das Nachrüsten allerdings nicht. Beides kann als Ausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
Mythos 3: Ich habe bereits ein Kassasystem und benötige keine Registrierkasse. Der große Unterschied zwischen den beiden Systemen ist die Nachvollziehbarkeit und Manipulationsmöglichkeit. Jede Aktivität auf der Kassa wird bei einer Registrierkasse protokolliert und kann nicht gelöscht werden. – So soll verhindert werden, dass Belege hinterher aus dem System genommen werden können.
Der Gesetzgeber überlässt natürlich nichts dem Zufall und führt eine weitere Sicherheitsrichtlinie ein. Der Hersteller oder Produzent einer Registrierkassen Lösung (Hard- und Software) haftet für absichtliche „Hintertürchen“ im System. Vor allem Gastronomie Lösungen sagt man solche Möglichkeiten nach. Diese werden – wenn wahr – auch bald der Vergangenheit angehören.