Welche Ausnahmen gibt es bei der Registrierkassenpflicht?
Von der Registrierkassenpflicht gibt es folgende Ausnahmen:
• Unternehmen unter 15.000€ Umsatz (oder unter 7.500€ Barumsätze)
• Unternehmen die in die Kalte-Regel fallen und unter 30.000€ Umsatz pro Jahr haben.
• Veranstaltungen die nicht länger als 48 Stunden pro Jahr dauern.
• Geschäfte die über Banküberweisungen laufen
• Warenausgaben von Automaten mit einem Einzelumsatz von unter 20 Euro
• Online-Shops