Datenschutz-Abmahnwelle wegen Google Fonts

Warum die ganze Aufregung über Google Fonts?

Im Spätsommer 2022 hatte der niederösterreichische Rechtsanwalt Marcus H. im Namen seiner Mandantin Eva Z. an tausende Einzelunternehmen sowie Klein- und Mittelunternehmen Unterlassungserklärungen, einen Antrag auf Datenauskunft und eine Schadensersatzforderung wegen einer „Datenschutzverletzung“ bezüglich Google Fonts mit einer Schadenersatzforderung von 100 Euro plus 90 Euro Kosten für die Rechtsverfolgung versendet. Dieser Betrag sollte mit dem Betreff „Vergleich“ auf ein bestimmtes Konto überwiesen werden.

 

Was war geschehen?

Frau Eva Z. sah sich als Opfer einer Datenschutzverletzung aufgrund der auf Webseiten eingebundenen Google Fonts. Durch deren Nutzung sei, ohne ihrer Zustimmung, ihre IP-Adresse an eine Gesellschaft des US-amerikanischen „Alphabet Inc.“-Konzerns – also Google – weitergeleitet worden. Tatsächlich dürfte es sich um einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung handeln, wenn IP-Adressen von Websitesbesuchern, verursacht durch dynamisch eingebundene Google Fonts, an Google weitergeleitet werden. Die Mandantin von Marcus H. sah darin einen Kontrollverlust über ihre Daten. Dadurch sei ein Gefühlsschaden eingetreten.

 

Was sind Google Fonts?

Google Fonts sind zur einfachen Standardlösung geworden, wenn es darum geht, Schriftarten auf Websites einzubinden. Google Fonts Schriften lassen sich auf der eigenen Website nutzen und werden entweder auf dem eigenen Server hochgeladen und lokal abgespeichert, oder dynamisch eingebunden und liegen auf den Servern von Google.

Wenn die Schriftarten dynamisch eingebunden sind, wird beim Aufruf einer Website die IP-Adresse der Personen an Google übertragen, die die Seite gerade aufgerufen haben. Bei IP-Adressen handelt es sich um personenbezogene Daten, wenn diese einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Diese ist datenschutzrechtlich problematisch, wenn darauf nicht in den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Webseiten hingewiesen wird.

 

Was ist aus technischer Sicht nun zu tun?

Google selbst gibt an, dass die IP-Adressen zwar übertragen, aber nicht protokolliert werden. Somit würden bei der Nutzung dieser Fonts keine personenbezogenen Daten von Google gespeichert und auch keine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO vorliegen.

In Österreich gibt es bisher kein Prüfverfahren gegen Google wegen Google Fonts. Es ist daher noch nicht rechtlich geklärt, ob die dynamische Einbindung von Google Fonts wirklich gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt, wenn Betroffene darin nicht aktiv einwilligen. Die Datenschutzbehörde empfiehlt aus technischer Sicht dennoch, dass Websitebetreiber die Schriftarten von Google am besten lokal einbinden sollten.

 

Was ist aus rechtlicher Sicht empfehlenswert?

Diese Frage muss jeder Betroffene individuell für sich beantworten, da es unterschiedliche Vorgehensweisen gibt. Es wird generell empfohlen, den Anwaltsbrief ernst zu nehmen und das Schreiben nicht einfach zu ignorieren. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet hier Hilfestellung an.

 

Was macht diesen Fall so besonders?

Die Tatsache, dass um die zehntausend Abmahnschreiben versendet wurden, wirft ein schiefes Licht auf diesen Fall. Die hohe Anzahl lässt darauf schließen, dass gar kein Schaden an einer natürlichen Person entstanden ist, sondern es sich um eine systematische Massenabmahnung handelt, die grundsätzlich nicht unzulässig ist, aber wenn wissentlich falsche Behauptungen aufgestellt wurden, ein Rechtsmissbrauch vorliegen würde. Es wurden zudem ausschließlich Einzelunternehmen sowie Klein- und Mittelunternehmen angeschrieben, aber praktisch kein Unternehmen, das groß genug wäre, um sich eine eigene Rechtsabteilung zu leisten. Für die Betroffenen ist es in der Regel teurer, sich extra einen Anwalt zu nehmen, als den Schadensersatzbetrag einfach zu zahlen.

 

Wie ist der Stand der Dinge?

Aufgrund der gewählten Vorgehensweise und der zahlreichen Beschwerden wurde von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen den selbsternannten „Datenschutzanwalt“ Marcus H. eingeleitet und der Fall wird jetzt genau geprüft. Der Niederösterreicher hat angekündigt, keine weiteren Schreiben mehr versenden zu wollen, die aktuellen Schreiben aber ihre Gültigkeit behalten sollen. Der Ausgang dieser Causa bleibt abzuwarten.

 

Wir helfen Ihnen gerne!

Wir wissen, dass vielen KMUs und EPUs zu diesem hochspezifischen Thema die technische Expertise fehlt und es gar nicht so einfach ist, eine technische Lösung für dieses Problem zu finden.

Schreiben Sie uns – wir unterstützen Sie gerne bei der erfolgreichen Adaption der Google Fonts für Ihre Website.

Author: Günther Bauer

Günther Bauer ist bei Dextra Data für IT-Beratung und IT-Betreuung in Wien zuständig

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