DSGVO

Datenschutzgrundverordnung – Betrifft uns alle!

Worum geht es?

Abgekürzt: DSGVO und DSG 2000

Ganz genau, und ziemlich spröde:

  • VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).
  • Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 –; BGBl I 1999/165 idgF,  DSG 2000)

Ein paar Fragen zum Thema DSGVO und Ihren Daten:

  • Sind die personenbezogenen Daten, die Sie verarbeiten,
    • anonymisiert?
    • pseudonymisiert?

Ende der Übergangsfrist

Tag(e)

:

Stunde(n)

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Minute(n)

:

Sekunde(n)

  • Verarbeiten Sie gar „besondere Kategorien von Daten“ wie in der DSGVO definiert?
  • Wenn in Ihrem Unternehmen zum Beispiel Daten im Rahmen von Profiling-Verfahren eingesetzt werden – sind Sie auf eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorbereitet?
  • Sind Sie Auftragsverarbeiter? Oder beauftragen Sie einen solchen?
  • Wenn eine betroffene Person Löschung oder Korrektur von personenbezogenen Daten verlangt, können Sie in der gegebenen Frist reagieren?
  • Kennen Sie die Strafbestimmungen in DSG 2000 und DSGVO?

Die hervorgehobenen Textteile sind übrigens direkt den Gesetzen entnommen, die bereits im Mai 2018 in Kraft treten. Das Problem dabei: Wie bei vielen neuen Gesetzestexten sind auch bei DSG 2000 und DSGVO bei weitem noch nicht alle Details geregelt. Über die nächsten Jahre sind Novellen, ministerielle Erlässe und gerichtliche Entscheidungen in strittigen Fällen (die allseits „beliebte“ Judikatur, die im Nachhinein festlegt, was da falsch gemacht wurde…) zu erwarten.

Damit steht jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, gesetzlich auf dünnem Eis.

Und Sie?

Was also tun?

Sie könnten einen Juristen mit einer Analyse beauftragen. Es gibt genug, die sich tief in die Materie DSGVO und DSG 2000 eingearbeitet haben. Da erfahren sie im Detail, was Sie in Bezug auf Ihre Datenverarbeitung tun müssen, koste es, was es wolle.

Oder sie sprechen mit uns, den Spezialisten der Dextra Data Solutions GmbH. Wir sind im Bereich DSGVO und DSG 2000 qualifiziert und natürlich auch zertifiziert.

Der entscheidende Unterschied: Wir können auch Ihre Datenverarbeitungsprozesse im Detail analysieren und qualifizieren.

Damit sind wir in der Lage, Ihnen nicht nur zu sagen, was zu tun ist, sondern vor allem, wie das mit angemessenem Aufwand umzusetzen ist. Und das spart Zeit und Kosten.

Wie geht es weiter?

Wie erwähnt: DSGVO und DSG 2000 sind bewegliche Ziele. Wir haben den Finger am Puls der Gesetzgebung in Brüssel und Wien.  Und jede Änderung löst bei uns die Überlegung aus, wie wir das für unseren Kunden mit einfachen Mitteln zu umsetzen können.

Wir bleiben dran – für Ihre Rechtssicherheit!