Registrierkassenpflicht für Ärzte und Tierärzte – Übersicht

Von der Registrierkassenpflicht sind auch Ärzte aller Art betroffen. Begonnen vom Hausarzt, über den Zahnarzt bis hin zum Tierarzt. Alles über das Thema Registrierkassenpflicht und Ärzte finden Sie hier.

Registrierkassenpflicht für Ärzte

Grundsätzlich sind Ärzte von diesem Gesetz betroffen. Die Registrierkassenpflicht ist nämlich für Unternehmen mit einem Barumsatz von mehr als 15.000€ im Jahr verpflichtend. Was viele (noch) nicht wissen ist, dass Bankomat & Kreditkartenzahlungen auch als Barumsätze gelten werden. Deswegen sind grundsätzlich alle selbstständigen Ärzte von der Registrierkassenpflicht betroffen.

Registrierkassenpflicht auch für Ärzte unterwegs?

Aber wie funktioniert das wenn ein Arzt seine Patienten nicht in seiner Ordination behandelt und viel unterwegs ist? Nehmen wir als Beispiel einen Tierarzt her. Der Tierarzt in unserem Beispiel hat sich auf die Behandlung von Weidetiere spezialisiert und wird die meiste Zeit unterwegs sein. Dieser hat nun zwei Möglichkeiten den gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen:

  1. Registrierkassenpflicht in der Ordination

Jeder Unternehmer darf wenn er unterwegs ist, Rechnungen auch handschriftlich ausstellen. Hier muss ein Durch-Druck auch beim Kunden verbleiben. Diese Rechnung muss dann im Registrierkassensystem hinterher nach gebucht werden. Leider ein doppelter Aufwand. Wird ein Beleg einmal vergessen, kann dies als Betrugsversuch gewertet werden.

  1. Mobile Registrierkassen einsetzen.

Eine mobile Registrierkasse mit einem kleinen tragbaren Bluetooth Drucker ist die zweite und einfachere Möglichkeit. So kann der Arzt direkt beim Kunden den Beleg buchen und ausdrucken. Einige Systeme bieten nämlich eine Art Tablet für den mobilen Einsatz und eine Hauptlösung für die Ordination an.

Hier eine Liste an Ärzten die von der Registrierkasse verpflichtet sein werden:

  • Praktischer Arzt
  • Zahnarzt
  • Frauenarzt
  • Hautarzt
  • Augenarzt
  • HNO Arzt
  • Orthopäde
  • Kinderarzt
  • Plastischer Chirurg
  • Tierarzt

Registrierkassenpflicht – Welche Ärzte werden nicht betroffen sein?

Wird es auch Ärzte geben, die diese Regelung nicht betreffen wird? Dieser Kreis an Unternehmer ist wohl relativ gering. Grundsätzlich sind Unternehmen die Rechnungen schreiben und welche per Überweisung bezahlt werden, ausgenommen. Dies kann bei bestimmten Konstellationen bei Ärztegemeinschaften oder bei selbstständigen Ärzten ohne Ordination vorkommen.

Wann kommt die Registrierkassenpflicht?

Die Registrierkassenpflicht wird ab dem 01.01.2016 gelten. Somit empfehlen wir schon rechtzeitig sich über ein geeignetes System Gedanken zu machen. Die Investitionskosten des Kassensystem sind bis zu einem Betrag von 2000,00€ sofort abschreibbar.

Strafen bei Nicht-Einhaltung der Registrierkassenpflicht?

Was passiert aber nun wenn man sich nicht daran hält? Es werden sicher und relativ rasch ab dem 01.01.2016 Überprüfungen stattfinden. Wir vermuten auch Mystery-Shopping-Tests. Hier geben sich Prüfer als Kunden aus und achten auf die Rechnungserstellung. Die Höhe der Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Registrierkassenpflicht ist leider noch nicht bekannt. Wenn Sie sich nicht sicher sind ob Sie auch der Registrierkassenpflicht unterliegen fragen Sie bei Ihrem Steuerberater oder bei zuständigen Wirtschaftskammer nach.

Author: Claudia Berger

Claudia Berger ist in der Firma Dextra Data Solution für den Blog und Social Media verantwortlich

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