Registrierkassenpflicht Erleichterung und neue Regelung (Juni-2016)

Für Klein- und Mittelbetriebe sind nun neue Grenzen & Fristen in kraft getreten. Wir klären sie über die wichtigsten Neuerungen auf.

Durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) wurde offiziell bestätigt, dass andere Erleichterungen für Betriebe, Vereine und Blaulichtorganisationen gültig sind

Aufgrund des hohen Drucks und unzähligen Beschwerden über Teile der Registrierkassenpflicht wurden nun bestimmte Regelungen verändert:

Erleichterung für gemeinnützige Vereine:

Alle Vereine und Organisationen mit einem gemeinnützigen Zweck im öffentlichen Recht, haben nur die Möglichkeit gemeinnützige Feste 72 Stunden zu veranstalten, anstatt vorher 48.

Vereine mit Kantine:

Handelt es sich um einen Verein mit Kantine (Floorball), so sind diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Registrierkassenpflicht befreit. Die Kantine darf hier maximal an 52 Tagen im Jahr geöffnet sein und der Maximalumsatz darf 30.000 Euro nicht übersteigen

Politisch orientierte Vereine:

Politisch orientierte Vereine wie zum Beispiel Jugendvereine sind unter 15.000€ auch von der Registrierkassenpflicht befreit worden. (z.B.: Junge ÖVP)

Kalte Hände Regelung:

Es gibt natürlich auch Betriebe die Ihren Umsatz fast ausschließlich an Orten einnehmen die als sogenannte „Nicht-Feste-Standorten“ Bei diesen Betrieben wurde der Maximalumsatz von 15.000 Euro auf 30.000 Euro Umsatz rauf gesetzt. Falls dieses Limit erreicht wird, müssen diese sich allerdings auch an die Registrierkassenpflicht halten.

Almen am Berg:

Eine Befreiung der Registrierkassenpflicht haben außerdem Almhütten, Berghütten sowie Schihütten die einem Maximalumsatz von 30.000 Euro nicht übersteigen. Der Hintergrund liegt hierbei bei der stabilen Versorgung von Internet bzw. Strom auf diesen Hütten. Dies konnte nicht immer gewährleistet werden.

Sicherheitsrichtlinie von 01.01.2017 verschoben:

Die Sicherheitsrichtlinie zum Manipulationsschutz von Registrierkassen wurde vom 01.01.2017 auf den 01.04.2017 verschoben.

Die Strafen für die Einhaltung der aktuell geltenden Registrierkassenpflicht werden ab 01. Juli schlagend. Hier erwarten wir nun die ersten Überprüfungen mit Strafen bei Nicht-Einhaltung. Der sogenannte „Eiertanz“ der Politik Rund um das Thema neigt sich nun allerdings auch bald dem Ende. Dies ist zumindest unsere Schätzung im Moment.

Aktuellen Schätzung nach haben noch immer über 40% der registrierkassenpflichtigen Unternehmen keine Kasse im Einsatz. Sollten Sie in diesem Bereich Unterstützung oder Beratung benötigen, stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Author: Claudia Berger

Claudia Berger ist in der Firma Dextra Data Solution für den Blog und Social Media verantwortlich

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