Registrierkassenpflicht 2017 – Was auf Sie noch zukommen wird

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Regelung ab dem 01.01.2017 stehen fest. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten müssen.

Das ursprüngliche Ziel, Manipulation von Umsätzen zu verhindern, geht in die zweite Runde. Die technischen Rahmenbedingungen dafür wurden nun festgelegt. Ja, nach aktuellem Wissensstand werden Sie an Ihrer Registrierkasse erneut etwas ändern müssen.

Nicht jeder Registrierkassenhersteller hat sich darauf vorbereitet. Die Registrierkassen Software muss nämlich an die neuen Gesetzesbestimmungen angepasst bzw. geändert werden.

Neue Registrierkassen Funktionen – Registrierkassenpflicht 2017

Wir haben für Sie die neuesten Änderungen hier zusammengefasst.

Exportierbares Kassenjournal

Jede Registrierkasse muss das Kassenjournal nach einem bestimmten Standard exportieren können. Fragen Sie bei Ihrem Registrierkassenanbieter nach, ob dies möglich ist.

Signaturerstellungseinheit

Jede Buchung in Ihrer Registrierkasse muss nun signiert werden. Hier müssen bestimmte Informationen zu jeder Buchung hinzugefügt werden und in Form eines QR Codes auf die Rechnung gedruckt werden. Aber welche Informationen werden hier mitgespeichert:

  • Kassenidentifikationsnummer
  • Fortlaufende Nummer des Barumsatzes
  • Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
  • Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen getrennt.
  • Umsatzzähler (verschlüsselt nach AES 256)
  • Seriennummer des Signaturzertifikat
  • Signaturwert des vorhergehenden Barumsatzes

Mit diesem System soll die Möglichkeit zur Manipulation verhindert werden. Einmal gebuchte Belege können nicht mehr gelöscht werden. Ihre Registrierkassensoftware merkt sich somit jede Buchung. Sie verknüpft alle Buchungen miteinander. Der Signaturwert (Somit alle relevanten Informationen) des vorherigen Barumsatzes wird auf den nächsten gedruckt. Damit soll verhindert werden, einzelne Buchungen aus dem System „verschwinden“ zu lassen.

Signaturerstellungseinheit

Jede Kassa muss ab dem 01.01.2017 eine eigene Signatureinheit haben. Somit benötigen Sie eine eigene Hardware, nämlich ein Kartenlesegerät.

Diese sogenannte Signaturerstellungseinheit (=Kartenlesegerät) muss bei einem Zertifizierungsanbieter im EU Raum registriert und ein Sicherheitszertifikat bezogen werden. Für österreichische Unternehmen ist dies GLOBALTRUST oder A-Trust.

Registrierkassenpflicht 2017 und deren Auswirkung für Sie als Kunde

Klingt sehr technisch und ist es auch. Sie müssen dazu nicht jedes Detail wissen und verstehen.

Die Botschaft, welche wir Ihnen mit diesem Blogartikel mitgeben wollen ist, dass Sie dieses Jahr noch einmal aktiv werden müssen.

Sprechen Sie mit  Ihrem Registrierkassenanbieter über diese neuen Rahmenbedingungen. Fragen Sie auch nach den Kosten für die Änderungen. Im Normalfall fallen Kosten für diese Anpassungen an. Fragen Sie auch nach, ab wann die neuen Funktionen zur Verfügung stehen. Bei manchen Anbietern können Sie auch die neuen Kartenlesegeräte mit den dazu passenden Karten kaufen.

Gute Nachrichten für Dextra Data OrderBox Kunden

Die Updates unserer Software ist für bestehende und neue OrderBox Kunden kostenfrei.

Wir garantieren, dass unsere Registrierkassensysteme mit der geforderten Manipulationssicherungseinheit / Signatureinheit ausgestattet werden können und sie dadurch spätestens per 1.1.2017 der geforderten Registrierkassensicherheitsverordnung entsprechen.

Günter Handl, Geschäftsführer Dextra-Data

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das passende Kartenlesegerät und das gültige Zertifikat.

Author: Claudia Berger

Claudia Berger ist in der Firma Dextra Data Solution für den Blog und Social Media verantwortlich

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