Registrierkassenpflicht 2015 im Gesundheits- und Wellnessbereich

Bis Ende 2015 müssen alle Betriebe mit einem Barumsatz von mehr als 7.500€ eine Registrierkasse führen. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Der Gesundheits- und Wellnessbereich gehört nicht zu diesen Ausnahmen.

Die Registrierkassenpflicht 2015 gilt auch für Dienstleister welche viel unterwegs sind. Dazu gehört der mobile Friseur, der mobile Masseur aber auch Therapeuten, Hebammen, Physiotherapeuten, Fitness-Trainer uvm.

Bis Ende 2015 muss jeder über eine Registrierkasse verfügen. Bis Ende 2016 muss diese Manipulationssicher sein. Achten Sie somit schon heute beim Kauf einer Registrierkasse. Sonst riskieren Sie das Sie ihre Registrierkasse ein zweites Mal kaufen müssen.

Mobile Dienstleister und der richtige Umgang mit der Registrierkasse

Das Bild welches den meisten Lesern im Kopf herumschwirrt ist komisch und traurig zu gleich. Muss nun ein Personal Trainer eine Registrierkasse bei jedem Training mitnehmen? Ich stelle mir hier so eine alte schwere Kasse vor. Die Antwort ist eindeutig, nämlich „Jein“.

Nehmen wir das Beispiel eines Personal-Trainers her. Dieser hat nun drei Möglichkeiten mit der Registrierkassenpflicht umzugehen:

Methode 1: Sie stellen die Möglichkeit der Barzahlung ein

Dies ist sicherlich nicht bei jedem Dienstleister möglich. Allerdings eine sehr einfache Möglichkeit dieser Pflicht zu entgehen. Akzeptieren Sie nur noch Bezahlung per Überweisung. Bei einem Personal Trainer wäre dies denkbar durchzusetzen.

Methode 2: Der handgeschriebene Beleg

Sie müssen Ihre Registrierkasse nicht mitnehmen. Es ist nämlich erlaubt auch einen händischen Beleg zu erstellen. Dieser muss allerdings danach so rasch wie möglich in eine Registrierkasse nacherfasst werden. Für Sie heißt das also doppelte Arbeit. Außerdem ist bei der Ausstellung der händischen Belege die korrekte Form notwendig.

Methode 3: Die mobile Registrierkasse

Sie haben Ihre Registrierkasse immer bei sich mit. Nein, nicht die vorher erwähnte und schwere Registrierkasse wie Sie im Supermarkt steht. Mobile Registrierkassen können hier eine gute Lösung sein. Diese Lösungen funktionieren mit vielen Endgeräten wie Handys, Tablets oder Notebooks. Mittlerweile gibt es auch optimale Lösungen für mobile Drucker (Inklusive der Stromversorgung).

Sind sie von der Registrierkassenpflicht 2015 betroffen?

Bezahlen Ihre Kunden mit Bargeld (oder per Bankomat- und Kreditkartenzahlungen)? Wenn ja raten wir Ihnen ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater zu suchen. Geben Sie sich selbst genug Zeit und warten Sie nicht zu lange mit diesem Thema. Die Hersteller vieler Registrierkassen erwarten gegen Ende des Jahres einen Ansturm von Kunden.

Achtung! Vergessen Sie bitte folgendes nicht. Auch wenn die Hauptzahlungsmethode Ihrer Kunde die Überweisung/Rechnung ist, sind Sie bei Überschreitung der 15.000€ Umsatzgrenze (Bei 7.5000 Barumsatz!) trotzdem betroffen.

Author: Claudia Berger

Claudia Berger ist in der Firma Dextra Data Solution für den Blog und Social Media verantwortlich

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